Institutionelles Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt für die

Pfarrei Hl. Mutter Teresa Chemnitz

Entwurf –



gemäß §3 der Ordnung zur Prävention gegen sexuelle Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Dresden-Meißen vom 29.01.2015 (KA 3/2015)



1 Einleitung

1.1 Grundlagen für die Präventionsarbeit

Als Katholische Pfarrei Heilige Mutter Teresa Chemnitz wollen wir Kindern, Jugendlichen sowie schutzbedürftigen Erwachsenen die Möglichkeit geben, ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen und ihren Glauben entfalten und leben zu können. Damit das möglich ist, sollen sie sich innerhalb unserer gesamten Pfarrei sicher fühlen. Das ist Ziel und Anliegen unserer pädagogischen Arbeit und besonders der Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt. Viele der in unserer Pfarrei haupt- und ehrenamtlich Tätigen betreuen täglich Menschen aller Altersgruppen und arbeiten intensiv mit ihnen zusammen. Sie tragen eine große Verantwortung für deren körperliches, geistiges und seelisches Wohl und sorgen dafür, dass junge und alte Menschen sichere Lebensräume vorfinden. Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens entwickeln und die Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu einem festen Bestandteil unserer Arbeit machen.

1.2 Schutz- und Risikofaktoren

Das hier vorliegende Institutionelle Schutzkonzept wird in Zusammenarbeit mit den Gremien der Pfarrei und auf Grundlage der Präventionsordnung des Bistum Dresden-Meißen ständig weiterentwickelt.

Die Identifikation möglicher Risikofaktoren und die Feststellung von Gefährdungspotentialen stellen eine permanente Aufgabe dar. In einem ersten Schritt zur Umsetzung der Präventionsordnung erfolgt in der gesamten Pfarrei eine Risikoanalyse.

Besonderes Augenmerk wird dabei darauf gerichtet, welche Abhängigkeitsverhältnisse in der pädagogischen Arbeit bestehen und wann es zu 1:1-Betreuungsverhältnissen kommt. Des Weiteren wird geschaut, wer für welche Altersgruppe verantwortlich ist, wie gut die verantwortlichen Akteure in der Kinder- und Jugendarbeit miteinander vernetzt sind und unter welchen organisatorischen und räumlichen Bedingungen sie ihre Arbeit ausüben.

Wichtige Aspekte sind dabei die Bereiche Kommunikation, Beschwerde-Management, Rückmelde-Kultur und Intervention. In diesem Bereich gab es bisher wenig Erfahrungswerte. Aus diesem Grund stellt die Etablierung tragfähiger Strukturen in diesem Bereich einen wichtigen Teil unserer Arbeit dar.

1.3 Präventionsfachkräfte

Gemäß der Präventionsordnung benennt jeder kirchliche Rechtsträger eine Präventionsfachkraft. Für die Katholische Hl. Mutter Teresa Chemnitz ist Herr Pater Michael Stutzig beauftragt. Er ist erreichbar unter:



Michael Stutzig

Tel.: 0176 50203028 – E-Mail: michael.stutzig@pfarrei-bddmei.de



Die Präventionsfachkräfte sind ansprechbar für Mitarbeiter/innen sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Sie kennen die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen und können über interne und externe Beratungsstellen informieren.

Sie unterstützen die Rechtsträger bei der Erstellung und Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes sowie der Platzierung des Themas Prävention in den Strukturen und Gremien der Pfarrei.



2 Persönliche Eignung von Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Pfarrei

Der Begriff hauptamtliche Mitarbeiter/innen umfasst alle in der Pfarrei tätigen Mitarbeitenden die in einem Anstellungs-, Praktikums- bzw. Gestellungsverhältnis beim Bistum Dresden-Meißen oder in der Pfarrei selbst stehen.

Ehrenamtlich Tätige sind Menschen aller Altersgruppen, die unentgeltlich gelegentlich oder regelmäßig eine Aufgabe/einen Dienst in der Pfarrei, einem Gremium oder eine Gruppe erfüllen.

Fast ausnahmslos sind die für eine ehrenamtliche Tätigkeit in Frage kommenden Personen schon vor der Betrauung mit einer Aufgabe persönlich bekannt. In der Regel sind es die Fähigkeiten der Einzelnen, die sie für eine Aufgabe in Betracht haben kommen lassen. Bieten sich bislang Unbekannte für Tätigkeiten an, so wird von der/dem Dienstvorgesetzen mindestens ein persönliches Gespräch mit ihnen geführt, in dem deren Qualifikation für die Arbeit, deren Motivation und deren charakterliche Eignung abgeschätzt werden.

Personen, die wegen strafbarer sexualbezogener Handlungen nach dem Strafgesetzbuch oder dem kirchlichen Recht verurteilt sind, werden nicht eingesetzt.

Bereits beim ersten Treffen werden die künftigen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen über den Präventionsansatz unserer Pfarrei informiert und auf verpflichtende Präventionsschulungen hingewiesen. Ihnen wird erklärt, in welchem Rahmen und in welcher Intensität sie künftig mit Kindern und Jugendlichen zusammentreffen bzw. zusammenarbeiten werden. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sie ein Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (EFZ) vorlegen und unseren Verhaltenskodex durch Unterschrift anerkennen müssen. Verdeutlicht wird darüber hinaus die allgemeine Grundhaltung im Umgang untereinander. Respektvoller Umgang, Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit und kollegiales Miteinander stehen dabei ebenso im Vordergrund wie unsere Bereitschaft, für Hilfsbedürftige, Kinder und Jugendliche einzutreten und deren Rechte zu wahren.

Die entsprechenden Gespräche werden vom leitenden Pfarrer oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt.

Wir geben schriftliche Informationen mit allen relevanten Punkten an die Hand, die die geltenden Standards beschreiben (PrävO, die Leitlinien, Verhaltenskodex, Schulungen, EFZ)

Auch die schon länger in der Pfarrei Beschäftigten oder ehrenamtlich tätigen werden an diesen Kriterien gemessen. Von daher sind alle in die Thematik involviert und nehmen mindestens alle fünf Jahre an entsprechenden Fortbildungen teil.

Wir halten es für notwendig, dass unser Umgang miteinander immer wieder reflektiert, überprüft und weiterentwickelt wird und Bedingungen geschaffen werden, die das Risiko von sexualisierter Gewalt minimieren.

In regelmäßigen Mitarbeitendengesprächen bzw. im jährlichen Zielvereinbarungsgespräch mit dem unmittelbaren Vorgesetzten wird gemeinsam überprüft, welche Erfahrungen inzwischen vorliegen und ob Unterstützungs- bzw. Fortbildungsbedarf besteht.

2.1 Das erweiterte Führungszeugnis und die Selbstauskunftserklärung

Ob ein EFZ vorgelegt werden muss, hängt nicht vom Tätigkeitsumfang ab, sondern von Art, Dauer und Intensität (Nah- und Abhängigkeitsbereich) des Kontakts mit Minderjährigen bzw. erwachsenen Schutzbefohlenen. Grundlage der Entscheidung ist die Einschätzung, wann ein besonderes Vertrauensverhältnis entsteht.

Alle angestellten Hauptamtlichen, unabhängig davon, wie intensiv ihr Kontakt zu Kindern und Jugendlichen ist, werden bei der Einstellung verpflichtet, das EFZ beim Arbeitgeber vorzuzeigen und aller fünf Jahre unaufgefordert zu aktualisieren. Weiterhin muss eine Selbstauskunftserklärung unterschrieben werden. Diese beinhaltet eine umgehende Mitteilungspflicht an den Dienstgeber, wenn ein Verfahren eingeleitet wird bzw. wenn entsprechende Vorwürfe erhoben werden. Diese Unterlagen werden in den Personalakten hinterlegt. Außerdem haben alle den Verhaltenskodex anzuerkennen und zu unterzeichnen.

Von den ehrenamtlich Tätigen müssen diejenigen ein EFZ vorweisen, deren Tätigkeit hauptsächlich oder teilweise im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit liegt und die selbstständig über eine längere Zeit Kinder- und Jugendgruppen betreuen.

Die Vorlage des EFZ wird dokumentiert. Die Dokumentation geschieht durch einen Mitarbeiter/in im Pfarrbüro.

Ehrenamtliche, die nicht selbständig und nicht über einen längeren Zeitraum im Bereich Kinder- und Jugendpastoral tätig sind, unterzeichnen den festgelegten Verhaltenskodex. Auch das wird durch einen Mitarbeiter/in im Pfarrbüro dokumentiert und abgelegt. Sie dienen auch zur Sicherstellung der Zeitintervalle bis zur auffrischenden Präventionsschulung nach spätestens fünf Jahren.

Für die kostenfreie Beantragung des EFZ liegt im Pfarrbüro - entsprechend der Anforderung - ein vorformuliertes Antragsschreiben bereit, das auch als E-Mail-Anhang versendet werden kann. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die entstehende Gebühr für das EFZ für die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen von unserer Pfarrei übernommen wird. Für ehrenamtlich Tätige stellt das Bundesjustizministerium das EFZ kostenlos aus.



3 Verhaltenskodex

3.1 Positionierung

Der Verhaltenskodex unserer Pfarrei beschreibt Grundhaltungen, die zum eigenverantwortlichen Handeln ermutigen, und bietet Orientierung für adäquates Verhalten. Er ist ein Schritt auf dem Weg zu einer Kultur der Achtsamkeit. »Achtsamkeit« meint aber nicht ausschließlich Kontrolle, sondern lenkt die Aufmerksamkeit auf das besondere Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen in ihrer physischen und psychischen Entwicklung, sowie auf die Hilfsbedürftigkeit von schutzbefohlenen Erwachsenen.

Der Verhaltenskodex sensibilisiert für das Vermeiden von Grenzverletzungen aller Art, sexuelle Übergriffe und Missbrauch in der kirchlichen Arbeit, und diese zu verhindern. Deshalb thematisiert der Verhaltenskodex auch die Themen Sprache und Wortwahl, Nähe und Distanz, Angemessenheit von Körperkontakten, Beachtung der Intimsphäre, Zulässigkeit von Geschenken, Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken, Disziplinierungsmaßnahmen, Verhalten bei Veranstaltungen, Freizeiten und Reisen. Der Verhaltenskodex gibt die Rahmenbedingungen für die Gestaltung pädagogischer Beziehungen vor.

Für alle, die im Auftrag der Pfarrei mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen arbeiten, ist der Verhaltenskodex verbindlich.

Alle hauptamtlichen Mitarbeiter/innen und alle ehrenamtlich Tätigen gemäß PrävO § 2 Abs. 7 erkennen den Verhaltenskodex durch ihre Unterschrift an.

Das authentische Vorleben von Gewaltverzicht, den respektvollen und akzeptierenden Umgang miteinander, eine altersgerechte, liebevolle und verständnisvolle Begleitung und eine entsprechende Vermittlung und Erklärung unserer wesentlichen Werte und Regeln sind die Grundpfeiler unserer Arbeit mit allen Zielgruppen.



3.2 Nähe und Distanz

Nähe und Distanz in pädagogisch-pastoralen Zusammenhängen angemessen auszuüben, ist eine stetige Herausforderung und lässt sich nur schwer festschreiben. Die Art, wie pädagogische Beziehungen gestaltet werden, muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein. Dies schließt exklusive Freundschaften zu einzelnen Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen aus, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale Abhängigkeiten entstehen oder entstehen könnten.

Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein. Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass den Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen keine Angst gemacht wird, und keine Grenzen überschritten werden. Individuelle Grenzempfindungen werden ernst genommen und geachtet.

3.3 Sprache und Wortwahl bei Gesprächen

Besonders im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, aber auch generell legen wir Wert auf eine respektvolle verbale und nonverbale Kommunikation. Wir achten die Person des Kindes oder Jugendlichen, indem wir auf Beleidigungen und Herabsetzungen verzichten. Wir spielen Machtgefälle nicht aus und schützen vor vorsätzlicher Überforderung. Wir achten auf eine freundliche Wortwahl, leben diese vor und setzen uns für diese ein.

Grenzverletzungen im kommunikativen Bereich in Form von verbaler Aggression/verbaler Gewalt unterbinden wir und greifen, wenn nötig moderierend in Streitgespräche ein.

3.4 Körperkontakt

In der Arbeit mit Menschen sind körperliche Berührungen nicht auszuschließen. Diese haben altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Sie setzen die freie und erklärte Zustimmung durch die jeweilige Schutzperson voraus, d.h. der Wille der Schutzperson ist ausnahmslos zu respektieren. Stete Achtsamkeit und Zurückhaltung sind geboten. Ablehnung muss ausnahmslos respektiert werden.

3.5 Beachtung der Intimsphäre

Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Insbesondere bei Veranstaltungen mit Übernachtungen braucht es transparente Verhaltensregeln, um die individuelle Intimsphäre sowohl der Kinder und Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen als auch der betreuenden haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen zu achten und zu schützen.

Bei Übernachtungen mit Kindern und Jugendlichen wird auf geschlechtergetrennte Unterbringung geachtet. Sollte das aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich sein, wird im Vorfeld der Veranstaltung darauf hingewiesen.

Generell gelten hier die Regeln des guten Anstandes. Im Normalfall wird vor dem Betreten eines Zimmers angeklopft und auf Eintrittserlaubnis gewartet (außer bei Gefahr im Verzug). Soweit gegeben, betreten möglichst nur weibliche Betreuerinnen den Schlafraum.

Gemeinsame Körperpflege mit Schutzpersonen, insbesondere gemeinsames Duschen, ist nicht erlaubt. Kinder und Jugendliche dürfen bei Sammelduschen auch mit Badebekleidung duschen. Bei einfachen Sanitäranlagen muss eine Regelung getroffen werden, die die Trennung der Geschlechter garantiert.

An unseren Angeboten nehmen normalerweise nur Kinder teil, die schon alt genug sind um allein auf Toilettengang und Körperhygiene zu meistern. Ausnahmen bilden die Frohe Herrgottstunde und die Kleinkinderkatechese. Sind die Eltern dabei nicht mit anwesend, werden vorab eigene Vereinbarungen zwischen der Verantwortlichen und den Eltern getroffen. In den seltenen Fällen, in denen Kinder eine Begleitung zur Toilette brauchen, geschieht das nach Möglichkeit durch eine weibliche Person.

3.6 Handhabung von Geschenken

Geschenke sind unter bestimmten Bedingungen zulässig. Grundsätzlich soll das Geschenk ein materialisierter Dank sein, das freiwillig und ohne eine Gegenleistung dafür zu erwarten geschenkt wird. Hier ist auf eine Verhältnismäßigkeit des Geschenkes zu achten.

Wir wenden uns gegen regelmäßige Geschenke an einzelne Schutzbefohlene, die deutlich zu einer Abhängigkeit gegenüber dem Schenkenden führen könnte.

3.7 Medien und Soziale Netzwerke

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit selbstverständlich. Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein professioneller Umgang damit unablässig.

Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen.

Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen und gewaltverherrlichenden Inhalten sind in allen kirchlichen Kontexten verboten.

Wir halten Kinder und Jugendliche dazu an, in der Kommunikation in sozialen Netzwerken Respekt und Umsicht walten zu lassen und strikt auf verunglimpfende Texte und entwürdigende Fotos zu verzichten.

Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen, zu denen ein Betreuungsverhältnis besteht, ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und deren Geschäftsbedingungen zulässig. Dies gilt insbesondere bei der Veröffentlichung von Foto- oder Tonmaterial oder Texten, die im Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe entstanden sind. Bei Veröffentlichungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild und die Kirchliche Datenschutzordnung (KDO) zu beachten.

Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien wie Mobiltelefon, Kamera und Internetforen durch minderjährige Schutzpersonen auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen. Anvertraute dürfen in unbekleidetem Zustand (Umziehen, Duschen…) nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden.

3.8 Erzieherische Maßnahmen

Im Rahmen eines respektvollen Umgangs miteinander fordern wir das Einhalten vereinbarter Regeln ein. Falls Sanktionen unabdingbar sind, ist darauf zu achten, dass sie vorher angekündigt werden, im direkten Bezug zur „Tat“ stehen, angemessen, konsequent, transparent und für den/die Bestrafte/n auch plausibel sind. Im Einzelfall kann ein Ausschluss

von einer Gruppe verfügt werden, wenn die Bereitschaft, sich an vereinbarte Regeln zu halten, dauerhaft ausbleibt.

Jegliche Anwendung von körperlicher und verbaler Gewalt lehnen wir ab. Insbesondere im Rahmen von Gruppenveranstaltungen ist bei Disziplinierungsmaßnahmen jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung, Verspottung oder Freiheitsentzug untersagt. Das geltende Recht ist zu beachten.

3.9 Verhalten bei Veranstaltungen

Freizeiten mit Übernachtungen sind grundsätzlich pädagogisch sinnvoll und wünschenswert, da sie viele unterschiedliche Erfahrungsebenen aller Teilnehmenden ansprechen. Dennoch müssen sich die Verantwortlichen der damit verbundenen Verantwortung bewusst sein.

Wo immer möglich, wird auf geschlechtergetrenntes Schlafen geachtet.

Es ist möglich, dass sich notwendige Rahmenbedingungen in der Praxis schwer umsetzen lassen. In einem solchen Fall ist wie bei anderen Abweichungen ist ein transparenter Umgang notwendig, indem dies zuvor mit Eltern/Erziehungsberechtigten besprochen und deren Einverständnis eingeholt wird.

Auf allen Veranstaltungen und Reisen werden Schutzbefohlene von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet.

Setzt sich die Gruppe aus verschiedenen Geschlechtern zusammen, muss sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln. Ist das nicht möglich, werden die Erziehungsberechtigten vor der Maßnahme darüber informiert.

Bei Übernachtungen, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten, sind den erwachsenen und jugendlichen Begleiterinnen und Begleitern Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltung zu klären und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des jeweiligen Rechtsträgers.

Die Intimsphäre aller Teilnehmer/innen ist stets zu achten.

4 Beschwerdemanagement und Intervention

4.1 Beschwerdewege und Handlungsleitfäden

Im Rahmen des Institutionellen Schutzkonzeptes werden Beschwerdewege sowie interne und externe Beratungsstellen aufgezeigt. Damit wollen wir sicherstellen, dass Missstände von allen Betroffenen benannt werden können. Das gilt für Kinder und Jugendliche, andere Schutzbefohlene, Eltern, bzw. Personensorgeberechtigte, aber auch haupt- und ehrenamtlich Tätige.

Wir verpflichten uns auf eine Haltung, in der wir kritischen Anmerkungen oder Beschwerden nicht mit Unmut und Ablehnung begegnen, sondern diese ernst nehmen und überprüfen, sowie die notwendigen Schlussfolgerungen daraus ziehen. Wie und wo Beschwerde möglich ist, wird von uns transparent und in einfacher Sprache veröffentlicht.

Grundsätzlich sind alle hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen ansprechbar für Beschwerden und Rückmeldungen. Die Beschwerdewege und Ansprechpersonen ergeben sich grundsätzlich aus den Zuständigkeitsbereichen der Mitarbeiter/innen.

Alle Mitarbeiter/innen sind innerhalb ihres jeweils festgelegten Verantwortungs- bzw. Zuständigkeitsbereiches auch zuständig für Hinweise, Fragen und Beschwerden im Sinne der Präventionsordnung. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich mit seinen Anliegen an den Ortskirchen- bzw. Pfarreirat persönlich oder per Mail zu wenden.

Jede Beschwerde wird direkt bearbeitet, sodass eine zeitnahe Rückmeldung erfolgen kann. Diese Rückmeldung zeigt den Betroffenen, dass ihr Anliegen ernst genommen und umgehend behandelt wird. Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt. Bei Veranstaltungen räumen wir den Teilnehmer/innen einen angemessenen Raum zur Rückmeldung ein. Die jeweiligen verantwortlichen Leiter/innen nutzen dies zur Reflexion ihrer eigenen Arbeit.



Bei Beschwerden, bei denen es Hinweise auf sexualisierte Gewalt gibt, verpflichten wir uns grundsätzlich auf folgendes Vorgehen:

Erste Ansprechpartner für die Anzeige von potentiellen Fällen von sexualisierter Gewalt sind die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen. Im Fall einer persönlichen Betroffenheit der Erstansprechpartner in der Pfarrei, werden externe Beratungskräfte um Einschätzung gebeten (siehe Anlage). In diesen Anliegen können Betroffene sich zu jeder Zeit an die Beauftrage für die Prüfung von Vorwürfen sexualisierter Gewalt des Bistums wenden.

Für das Vorgehen bei der Vermutung von sexualisierter Gewalt sind die vom Bistum Dresden-Meißen entwickelten Handlungsleitfäden für die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen verbindlich. Die Mitarbeiter/innen wurden zu diesen Handlungsleitfäden geschult und sind mit dem Vorgehen vertraut. Um Unklarheiten im Vorgehen zu vermeiden und ein der Situation angemessenes Handeln gewährleisten zu können, beraten sie sich über die angezeigten Beschwerden mit der zuständigen Präventionsfachkraft.

Sollte es eine Betroffenheit seitens der Hauptamtlichen bzw. Hinweise auf sexualisierte Gewalt geben, werden grundsätzlich der unmittelbare Dienstvorgesetzte und der Präventionsbeauftragte des Bistums informiert.

Es wurde ein Beschwerdeformular/Dokumentationsbogen als Hilfestellung entwickelt. Die Anzeigen unterliegen der Verschwiegenheit. Weitere Schritte werden nur in Rücksprache mit den Betroffenen in die Wege geleitet. Alle angezeigten Fälle werden dokumentiert und gemäß der Absprache mit den Betroffenen an den Präventionsbeauftragten des Bistums weitergeleitet.

4.2 Qualitätsmanagement (QM)

Bedingt durch einen ständigen Erkenntnisgewinn in der Präventionsarbeit lässt sich das Institutionelle Schutzkonzept nicht einmalig festschreiben, sondern bedarf der regelmäßigen Überprüfung.

Durch die kontinuierliche Fortschreibung des Konzeptes wollen wir in der Pfarrei eine Kultur der Achtsamkeit und des Respekts sowie der gegenseitigen Wertschätzung nachhaltig fördern.

Das Schutzkonzept wird überprüft und gegebenenfalls überarbeitet, wenn ein Vorfall von sexualisierter Gewalt in unserer Gemeinde bekannt wird, es strukturelle Veränderungen erfordern, spätestens jedoch nach drei Jahren. Bei einem Personalwechsel stellen wir rechtzeitig sicher, dass die Schutzaufgaben in andere Hände gelegt werden.

Dieses institutionelle Schutzkonzept wird sowohl in Papierform als auch digital veröffentlicht und ist allen Mitarbeiter/innen, Teilnehmer/innen und Erziehungsberechtigten zugänglich.

Im Rahmen der Beteiligung in der Begleitung und Leitung von Gruppen Minderjähriger sowie schutzbefohlener Erwachsener werden alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt. Im Blick auf vorhandene bzw. zu erwerbende Fähigkeiten leistet die Pfarrei Unterstützung in den Bereichen von Präventionsschulung, Jugendleitercard und verschiedenen pädagogischen Kompetenzen.

4.3 Fort- und Weiterbildung

Grundschulungen zum Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt“ sind für haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige verpflichtend. Die Intensität der Schulung (3 bis 12 Stunden) hängt davon ab, wieviel Kontakt eine Person zu Schutzbefohlenen hat oder welche Leitungsaufgaben ihr zukommen.

Die Schulungen klären darüber auf, was mit „sexualisierter Gewalt“ gemeint ist, wo sie vorkommt, wer mögliche TäterInnen und Opfer sind, welche Bedingungen ihr Vorkommen begünstigen und wo man Hilfe erhalten kann, wenn man von sexualisierter Gewalt betroffen ist. Die Inhalte der Schulungen richten sich nach § 10 der Präventionsordnung unseres Bistums.

Wir informieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig über Prävention gegen sexualisierte Gewalt und über entsprechende Schulungsangebote. Wir sorgen dafür, dass alle Mitarbeitende an entsprechenden Schulungen regelmäßig teilnehmen. Die Teilnahme wird jeweils dokumentiert.

4.4 Stärkungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

Als Pfarrei wollen wir ebenfalls einen Beitrag dazu leisten, dass Kinder ihr Recht, gesund und beschützt aufzuwachsen, leben können. In vielen verschiedenen Gruppen und Kreisen haben sie die Gelegenheit, unsere Gemeinde als Teil der Kirche und Gemeinschaft im Glauben kennenzulernen.

Um sie gezielt in ihrer Wahrnehmung, ihrem Selbstbewusstsein sowie ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken, etablieren wir Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsbestärkung. So findet in regelmäßigen Abständen ein Starkmachtag für Kinder statt.

5 Inkrafttreten, Überprüfung

Das vorliegende Schutzkonzept wird für die Pfarrei Hl. Mutter Teresa Chemnitz mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.

Das Konzept wurde dem Präventionsbeauftragten des Bistums Dresden-Meißen per E-Mail zugesandt.

Es wird bei allen unseren Veranstaltungen beachtet. Es wurde in allen Ortskirchenräten der Pfarrei vorgestellt und besprochen.

Der Entwurf wird weiter bearbeitet.



Chemnitz, den 1.Juni 2022 Pater Michael Stutzig, Pfr.



Ansprechpartner:

Präventionsfachkraft für die Pfarrei Hl. Mutter Teresa Chemnitz

Pater Michael Stutzig

Tel.: 0176 50203028

E-Mail: michael.stutzig@pfarrei-bddmei.de



Präventionsbeauftragte für das Bistum Dresden-Meißen

Julia Eckert

Tel.: 0351 / 31563-251

Fax: 0351 / 31563-2251

E-Mail: praevention@bddmei.de

Karin Zauritz

Tel.: 0351 / 31563-250

Fax: 0351 / 31563-2251

E-Mail: praevention@bddmei.de



Beschwerdestelle für Präventionsfragen im Bistum Dresden-Meißen

Dr. Peter Paul Straube

Tel: 0160 985 218 85

E-Mail: ppstraube@posteo.de



Bischöfliche Beauftragte für die Prüfung von Vorwürfen sexualisierter Gewalt:



Ursula Hämmerer

Tel: 0173 536 5222

E-Mail: haemmerer@bddmei.de



Dr. Michael Hebeis

Tel: 0172 3431 067

E-Mail: hebeis@bddmei.de



Manuela Hufnagl

Tel: 0162 1762 761

E-Mail: hufnagl@bddmei.de



Immer aktuelle Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner im Bistum:

http://www.bistum-dresden-meissen.de/gut-informiert/praevention-sexueller-missbrauch/praevention