Institutionelles Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt für die

Pfarrei Hl. Mutter Teresa Chemnitz

(Stand 23.05.2023)

Inhalt






  1. Ziel (Mission/Vision Statement)

Als Katholische Pfarrei Heilige Mutter Teresa Chemnitz wollen wir in unseren Gemeinden die Möglichkeit geben, die Persönlichkeit, Fähigkeiten und Begabungen und den Glauben entfalten und leben zu können. Damit das möglich ist, brauchen wir Räume, in denen sich die Menschen innerhalb unserer Pfarrei sicher fühlen. Dies ist das Ziel und Anliegen unserer pädagogischen und seelsorglichen Arbeit und besonders der Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Machtmissbrauch.

Viele der in unserer Pfarrei haupt- und ehrenamtlich Tätigen betreuen täglich Menschen aller Altersgruppen und arbeiten intensiv mit ihnen zusammen. Sie tragen eine große Verantwortung für deren körperliches, geistiges und seelisches Wohl und sorgen dafür, dass junge und alte Menschen sichere Lebensräume vorfinden. Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens entwickeln und die Prävention gegen sexualisierte Gewalt und geistlichem Machtmissbrauch zu einem festen Bestandteil unserer Arbeit machen.

Dies setzt voraus, dass wir unabhängig davon in welcher Weise wir Teil der Gemeinde sind, respektvoll und auf Augenhöhe miteinander kommunizieren und eine offene und kritische Auseinandersetzung unabhängig von Hierarchie und Status möglich ist.

Um sich achtsam im Raum unserer Gemeinde zu bewegen, um sowohl Grenzüberschreitungen zu erkennen und geistlichen Missbrauch oder sexualisierte Gewalt wahrzunehmen, ist eine Haltung erforderlich, die die Möglichkeit übergriffigen und gewalttätigen Verhaltens innerhalb der Gemeinde anerkennt und kritische Situationen mit Blick auf diese Möglichkeiten reflektieren kann. Hierzu gehört nicht nur eine Haltung des Hinhörens und des Hinsehens, sondern auch die eigene Haltung kritisch zu prüfen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn tatsächlich Fälle sexualisierter Gewalt im Raum der Gemeinde vermutet und gemeldet werden. Die Erfahrung von Gemeinden, in denen (mutmaßliche) Taten geschehen sind, zeigen wie gravierend die Auswirkungen auf die Beteiligten und die Gemeinden sein können. Wir möchten betroffenensensibel agieren, diese unterstützen und schützen. Dies gelingt uns nur dann, wenn wir ohne Vorurteile und Vorverurteilungen handeln.



2. Grundlagen

2.1 Rechtliche Grundlagen für die Präventionsarbeit

Rahmenordnung - Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vom 18.11.2019, für das Bistum Dresden-Meißen in Kraft gesetzt zum 01.01.2020 (KA 1/2020) (RO Präv)

Ausführungsbestimmungen zur Rahmenordnung Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vom 18.11.2019, für das Bistum Dresden-Meißen erlassen zum 01.01.2022 (KA 1/2022) (AB)

Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung) vom 18.11.2019, für das Bistum Dresden-Meißen in Kraft gesetzt zum 01.01.2020 (geänderte Fassung KA 48/2022) (IO)

2.2 Schutz- und Risikofaktoren

Die Basis zur Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes bildet eine Schutz- und Risikoanalyse (RO, Punkt 3). Die Identifikation möglicher Risikofaktoren und die Feststellung von Gefährdungspotentialen stellen eine permanente Aufgabe dar. Eine Risikoanalyse wird neuerlich durchgeführt, wenn:

  • Veränderungen von Rahmenbedingungen erfolgen (z.B. neue Gemeindegruppen, neue Räume)

  • oder Vorkommnisse auf Lücken deuten

Eine Risikoanalyse umfasst bei der neuerlichen Durchführung nicht zwangsläufig die gesamte Pfarrei, sondern kann sich auf einzelne Gemeinden oder Teilbereiche beziehen.

Bei der Durchführung wird besonderes Augenmerk auf folgende Aspekte gerichtet:

  • Abhängigkeitsverhältnisse (sowohl zwischen Mitarbeitenden als auch zwischen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Betreuer/innen und Gruppenleiter/innen)

  • Betreuungsverhältnisse (Verantwortungsbereiche, -aufteilungen)

  • Vernetzung verantwortlichen Akteure in der Kinder- und Jugendarbeit miteinander

  • organisatorische und räumliche Bedingungen

  • Kommunikations- und Interventionskultur

Für die Planung, Umsetzung und Auswertung sind die Präventionsfachkräfte in Zusammenarbeit mit den Ortskirchenräten zuständig. Mit diesen wird auch methodische Vorgehen abgestimmt. Die Ergebnisse der Risikoanalyse fließen in die Weiterentwicklung des institutionellen Schutzkonzeptes ein.

2.3 Präventionsfachkräfte

Gemäß der Rahmenordnung Prävention benennt jeder kirchliche Rechtsträger mindestens eine Präventionsfachkraft. Für die Katholische Pfarrei Hl. Mutter Teresa Chemnitz sind Herr Pater Michael Stutzig und Frau Anne Sanders beauftragt. Sie sind erreichbar unter:



Michael Stutzig

Tel.: 0176 50203028 – E-Mail: michael.stutzig@pfarrei-bddmei.de



Anne Sanders

Tel.: -E-Mail:



Die Präventionsfachkräfte sind ansprechbar für Mitarbeiter/innen sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Sie kennen die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen und können über interne und externe Beratungsstellen informieren.

Sie unterstützen die Rechtsträger bei der Erstellung und Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes sowie der Platzierung des Themas Prävention in den Strukturen und Gremien der Pfarrei (AB § 7).



3 Persönliche Eignung von Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Pfarrei

Der Begriff hauptamtliche Mitarbeiter/innen umfasst alle in der Pfarrei tätigen Mitarbeitenden die in einem Anstellungs-, Praktikums- bzw. Gestellungsverhältnis beim Bistum Dresden-Meißen oder in der Pfarrei selbst stehen.

Ehrenamtlich Tätige sind Menschen aller Altersgruppen, die unentgeltlich gelegentlich oder regelmäßig eine Aufgabe/einen Dienst in der Pfarrei, einem Gremium oder einer Gruppe erfüllen.

Personen, die wegen strafbarer sexualbezogener Handlungen nach dem Strafgesetzbuch oder dem kirchlichen Recht verurteilt sind, werden nicht eingesetzt. Das wird durch Einsichtnahme in das Erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (EFZ) überprüft.

Bereits beim ersten Treffen werden die künftigen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen über den Präventionsansatz unserer Pfarrei informiert und auf verpflichtende Präventionsschulungen hingewiesen.

Ihnen wird erklärt, in welchem Rahmen und in welcher Intensität sie künftig mit Kindern und Jugendlichen zusammentreffen bzw. zusammenarbeiten werden. Sowohl Bewerber*innen als auch ehrenamtlich Engagierte werden darauf hingewiesen, dass sie ein EFZ vorlegen und eine gemeinsame Schutzerklärung unterzeichnen müssen.

Verdeutlicht wird darüber hinaus eine Grundhaltung im Umgang untereinander: Respektvoller Umgang, Begegnung auf Augenhöhe, Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit und kollegiales Miteinander stehen dabei ebenso im Vordergrund wie unsere Bereitschaft für Hilfsbedürftige, Kinder und Jugendliche einzutreten und deren Rechte zu wahren.

Darüber hinaus geben wir alle relevanten Informationen aus, die die geltenden Standards beschreiben (ISK, Rahmenordnung Prävention, Ausführungsbestimmungen, Interventionsordnung, Verhaltenskodex, Schulungen, EFZ).

Für die kostenfreie Beantragung des EFZ liegt im Pfarrbüro - entsprechend der Anforderung - ein vorformuliertes Antragsschreiben bereit, das auch als E-Mail-Anhang versendet werden kann. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die entstehende Gebühr für das EFZ für die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen vom jeweiligen Anstellungsträger (Bistum oder Pfarrei) übernommen wird. Für ehrenamtlich Tätige stellt das Bundesjustizministerium das EFZ kostenlos aus.

3.1 Hauptamtliche Mitarbeitende der Pfarrei

Alle angestellten Hauptamtlichen, unabhängig davon, wie intensiv ihr Kontakt zu Kindern und Jugendlichen ist, werden bei der Einstellung verpflichtet, das EFZ beim Arbeitgeber vorzuzeigen und alle fünf Jahre unaufgefordert zu aktualisieren. Weiterhin muss eine gemeinsame Schutzerklärung unterschrieben werden. Diese beinhaltet eine umgehende Mitteilungspflicht an den Dienstgeber, wenn ein Verfahren eingeleitet wird bzw. wenn entsprechende Vorwürfe erhoben werden. Neue Informationen werden durch den hauptamtlichen Leiter– unter Beachtung des Datenschutzes – an die PFK weitergeleitet. Alle Unterlagen werden in den Personalakten hinterlegt.

In regelmäßigen Mitarbeitendengesprächen bzw. im jährlichen Zielvereinbarungsgespräch mit dem unmittelbaren Vorgesetzten wird gemeinsam überprüft, welche Erfahrungen inzwischen vorliegen und ob Unterstützungs- bzw. Fortbildungsbedarf besteht. Die entsprechenden Gespräche werden vom leitenden Pfarrer oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt.

3.2 Ehrenamtliche Tätige in der Pfarrei

Fast ausnahmslos sind die für eine ehrenamtliche Tätigkeit in Frage kommenden Personen schon vor der Betrauung mit einer Aufgabe persönlich bekannt. In der Regel sind es die Fähigkeiten der Einzelnen, die sie für eine Aufgabe in Betracht haben kommen lassen. Bieten sich bislang Unbekannte für Tätigkeiten an, so wird von der/dem Dienstvorgesetzten mindestens ein persönliches Gespräch mit ihnen geführt, in dem deren Qualifikation für die Arbeit, deren Motivation und deren charakterliche Eignung abgeschätzt werden. Für jede Gemeinde wird eine verantwortliche Person für Ehrenamtliche benannt, die notwendige Unterlagen zur Einsicht abfordert.

Auch die schon länger in der Pfarrei Beschäftigten oder ehrenamtlich Tätigen sind an die Festlegungen gebunden, womit alle in die Thematik involviert sind.

Ob ein EFZ vorgelegt werden muss, hängt nicht vom Tätigkeitsumfang ab, sondern von Art, Dauer und Intensität (Nah- und Abhängigkeitsbereich) des Kontakts mit Minderjährigen bzw. erwachsenen Schutzbefohlenen. Grundlage der Entscheidung ist die Einschätzung, wann ein besonderes Vertrauensverhältnis entsteht.

Auch Ehrenamtliche, die nicht selbständig und nicht über einen längeren Zeitraum im Bereich Kinder- und Jugendpastoral tätig sind, unterzeichnen eine gemeinsame Schutzerklärung. Auch das wird entsprechend durch eine PFK dokumentiert und abgelegt. Dabei werden sie von den verantwortlichen Personen für die einzelnen Gemeinden unterstützt.

Die Pfarrei schließt mit jedem ehrenamtlich Tätigen einen Ehrenamtsvertrag ab, in dessen Rahmen die Gemeinsame Schutzerklärung, EFZ und verpflichtende Schulungen aufgenommen werden.

Die Dokumentation dient auch zur Sicherstellung der Zeitintervalle bis zur auffrischen.



4. Beschwerdemanagement und Intervention

4. 1 Beschwerdewege und Handlungsleitfäden

Im Rahmen des Institutionellen Schutzkonzeptes werden Beschwerdewege sowie interne und externe Beratungsstellen aufgezeigt. Damit wollen wir sicherstellen, dass Missstände von allen Betroffenen benannt werden können. Das gilt für Kinder und Jugendliche, andere Schutzbefohlene, Erwachsene, Eltern, bzw. Personensorgeberechtigte, aber auch haupt- und ehrenamtlich Tätige.

Wir verpflichten uns auf eine Haltung, in der wir kritischen Anmerkungen oder Beschwerden nicht mit Unmut und Ablehnung begegnen, sondern diese ernst nehmen und überprüfen, sowie die notwendigen Schlussfolgerungen daraus ziehen. Wie und wo Beschwerde möglich ist, wird von uns transparent und in einfacher Sprache auf der Homepage veröffentlicht.

Alle Mitarbeiter/innen sind innerhalb ihres jeweils festgelegten Verantwortungs- bzw. Zuständigkeitsbereiches auch zuständig für Hinweise, Fragen und Beschwerden im Sinne der Rahmenordnung Prävention. Stellen hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen grenzverletzendes oder – überschreitendes Verhalten dar, werden die PFKs informiert und beratend hinzugezogen.

Jede Meldung wird direkt bearbeitet, sodass eine zeitnahe Rückmeldung erfolgen kann. Diese Rückmeldung zeigt den Betroffenen, dass ihr Anliegen ernst genommen und umgehend behandelt wird. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.

Bei Beschwerden, bei denen es Hinweise auf sexualisierte Gewalt gibt, verpflichten wir uns grundsätzlich auf folgendes Vorgehen:

Für das Vorgehen bei der Vermutung von sexualisierter Gewalt sind die vom Bistum Dresden-Meißen entwickelten Handlungsleitfäden (Augen auf, Hinsehen und Schützen, S. 10 ff.) für die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen verbindlich. Die Mitarbeiter/innen wurden zu diesen Handlungsleitfäden geschult und sind mit dem Vorgehen vertraut. Um Unklarheiten im Vorgehen zu vermeiden und ein der Situation angemessenes Handeln gewährleisten zu können, beraten sie sich bei eingehenden Verdachtsmeldungen und angezeigten Beschwerden mit der zuständigen Präventionsfachkraft. Je nach Fall werden externe Fachberatungen hinzugezogen und die Leitungsstelle sowie die Ansprechpersonen im Bistum informiert. Betroffene können sich mit ihren Anliegen jederzeit an die unabhängigen Beauftragten des Bistums wenden.

Sollte es Hinweise auf sexualisierte Gewalt durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen geben, werden unverzüglich der unmittelbare Dienstvorgesetzte, die Präventionsbeauftragte des Bistums und die zuständigen unabhängigen Ansprechpartner/innen des Bistums informiert.

Es wurde ein Beschwerdeformular/Dokumentationsbogen ls Hilfestellung entwickelt. Die Anzeigen unterliegen der Verschwiegenheit. Weitere Schritte werden in Rücksprache mit den Betroffenen in die Wege geleitet. Alle angezeigten Fälle werden dokumentiert und an den Präventionsbeauftragten und die Ansprechpersonen für Verdachtsfälle des Bistums weitergeleitet.

4.2 Qualitätsmanagement (QM)

Das hier vorliegende Institutionelle Schutzkonzept wird in Zusammenarbeit mit den Gremien der Pfarrei und auf Grundlage der Rahmenordnung Prävention des Bistum Dresden-Meißen (RO Präv) ständig weiterentwickelt. Durch einen ständigen Erkenntnisgewinn in der Präventionsarbeit lässt sich das Institutionelle Schutzkonzept nicht einmalig festschreiben. Durch die kontinuierliche Fortschreibung des Konzeptes wollen wir in der Pfarrei eine Kultur der Achtsamkeit und des Respekts sowie der gegenseitigen Wertschätzung nachhaltig fördern.

Das Schutzkonzept wird überprüft und gegebenenfalls überarbeitet, wenn ein Vorfall von sexualisierter Gewalt in unserer Pfarrei bekannt wird oder es strukturelle Veränderungen erfordern, spätestens jedoch nach drei Jahren. Die Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes wird durch die PFK initiiert und durch die Ortskirchenräte unterstützt.

Bei einem Personalwechsel stellen wir rechtzeitig sicher, dass die Schutzaufgaben in andere Hände gelegt werden.

Dieses institutionelle Schutzkonzept wird sowohl in Papierform als auch digital veröffentlicht und ist allen Mitarbeiter/innen, Teilnehmer/innen und Erziehungsberechtigten und Gemeindemitgliedern zugänglich.

4.3 Fort- und Weiterbildung

Im Rahmen der Beteiligung in der Begleitung und Leitung von Gruppen Minderjähriger sowie schutzbefohlener Erwachsener werden alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt. Im Blick auf vorhandene bzw. zu erwerbende Fähigkeiten leistet die Pfarrei Unterstützung in den Bereichen von Präventionsschulung, Jugendleitercard und verschiedenen pädagogischen Kompetenzen.

Grundschulungen zum Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt“ sind für haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige verpflichtend. Die Intensität der Schulung (3 bis 9 Stunden) hängt davon ab, wieviel Kontakt eine Person zu Schutzbefohlenen hat oder welche Leitungsaufgaben ihr zukommen (siehe Nr. 3.6 RO Präv und § 8 AB).

Die Inhalte der Schulungen richten sich nach Nr. 3.6 der Rahmenordnung Prävention unseres Bistums.

Wir informieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig über Prävention gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Machtmissbrauch sowie entsprechende Schulungsangebote. Wir sorgen dafür, dass alle Mitarbeitende an entsprechenden Schulungen regelmäßig teilnehmen. Die Teilnahme wird durch die PFKs dokumentiert.

4.4 Veranstaltungen zum Thema Prävention

Für eine erfolgreiche Präventionsarbeit ist es wichtig, die Gemeindemitglieder umfassend einzubeziehen. Hierfür sollen unterschiedliche Formate entwickelt und Möglichkeiten genutzt werden. Neben der Integration des Themas in reguläre Veranstaltungen (z.B. Unterricht, Erstkommunionvorbereitung, Elternabende) sollen Formate zu konkreten Informationsveranstaltungen konzipiert und erprobt werden.

Darüber hinaus können Bedarfe zu Weiterbildung und zu Informationsveranstaltungen an die PFKs gemeldet werden. Spezifische Veranstaltungen sind sowohl für einzelne Gruppen als auch ganze Gemeinden denkbar. Neben allgemeinen Informationen zur Präventionsarbeit in der Pfarrei können auch spezifischere Themen in den Veranstaltungen aufgegriffen werden.

Als Pfarrei wollen wir ebenfalls einen Beitrag dazu leisten, dass Kinder ihr Recht, gesund und beschützt aufzuwachsen, leben können. In vielen verschiedenen Gruppen und Kreisen haben sie die Gelegenheit, unsere Gemeinde als Teil der Kirche und Gemeinschaft im Glauben kennenzulernen.

Um sie gezielt in ihrer Wahrnehmung, ihrem Selbstbewusstsein sowie ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken, etablieren wir Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsbestärkung. So findet u.a. in regelmäßigen Abständen ein Starkmachtag für Kinder statt.



5. Inkrafttreten, Überprüfung



Das vorliegende Schutzkonzept wird für die Pfarrei Hl. Mutter Teresa Chemnitz mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.

Das Konzept wurde der Präventionsbeauftragten des Bistums Dresden-Meißen am ……

per E-Mail zugesandt und am…….. bestätigt.

Das Konzept wurde am…….. vom Pfarreirat beschlossen und ist somit rechtskräftig.







Chemnitz, den











Propst Benno Schäffel

Pfarrer


Frau Marika Lang

Vorsitzende Pfarreirat



Anhang 1: Ansprechpartner/innen

Präventionsfachkraft für die Pfarrei Hl. Mutter Teresa Chemnitz

Pater Michael Stutzig

Tel.: 0176 50203028

E-Mail: michael.stutzig@pfarrei-bddmei.de

Anne Sanders

E-Mail: praevention-sanders@hmt-c.de

Präventionsbeauftragte für das Bistum Dresden-Meißen

Julia Eckert

Tel.: 0351 / 31563-251

Fax: 0351 / 31563-2251

E-Mail: praevention@bddmei.de

Karin Zauritz

Tel.: 0351 / 31563-250

Fax: 0351 / 31563-2250

E-Mail: praevention@bddmei.de

Beschwerdestelle für Präventionsfragen im Bistum Dresden-Meißen

Dr. Peter Paul Straube

Tel: 0160 985 218 85

E-Mail: ppstraube@posteo.de

Bischöfliche Beauftragte für die Prüfung von Vorwürfen sexualisierter Gewalt:

Ursula Hämmerer

Tel: 0173 536 5222

E-Mail: haemmerer@bddmei.de

Dr. Michael Hebeis

Tel: 0172 3431 067

E-Mail: hebeis@bddmei.de

Manuela Hufnagl

Tel: 0162 1762 761

E-Mail: hufnagl@bddmei.de



Aktuelle Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner/innen im Bistum:

www.bistum-dresden-meissen.de/praevention oder

www.bistum-dresden-meissen.de/intervention



Anhang 2: Verhaltenskodex

Ziel des Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex unserer Pfarrei beschreibt Grundhaltungen, die zum eigenverantwortlichen Handeln ermutigen, und bietet Orientierung für adäquates Verhalten. Er ist ein Schritt auf dem Weg zu einer Kultur der Achtsamkeit. »Achtsamkeit« meint aber nicht ausschließlich Kontrolle, sondern lenkt die Aufmerksamkeit auf das besondere Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen in ihrer physischen und psychischen Entwicklung, sowie auf die Hilfsbedürftigkeit von schutzbefohlenen Erwachsenen.

Der Verhaltenskodex sensibilisiert für das Vermeiden von Grenzverletzungen aller Art, sexuelle Übergriffe und Missbrauch in der kirchlichen Arbeit, und diese zu verhindern. Deshalb thematisiert der Verhaltenskodex auch die Themen Sprache und Wortwahl, Nähe und Distanz, Angemessenheit von Körperkontakten, Beachtung der Intimsphäre, Zulässigkeit von Geschenken, Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken, Disziplinierungsmaßnahmen, Verhalten bei Veranstaltungen, Freizeiten und Reisen. Der Verhaltenskodex gibt die Rahmenbedingungen für die Gestaltung pädagogischer Beziehungen vor.

Das authentische Vorleben von Gewaltverzicht, den respektvollen und akzeptierenden Umgang miteinander, eine altersgerechte, liebevolle und verständnisvolle Begleitung und eine entsprechende Vermittlung und Erklärung unserer wesentlichen Werte und Regeln sind die Grundpfeiler unserer Arbeit mit allen Zielgruppen.

  1. Nähe und Distanz

Nähe und Distanz in pädagogisch-pastoralen Zusammenhängen angemessen auszuüben, ist eine stetige Herausforderung und lässt sich nur schwer festschreiben. Die Art, wie pädagogische Beziehungen gestaltet werden, muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein. Dies schließt exklusive Freundschaften zu einzelnen Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen aus, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale Abhängigkeiten entstehen oder entstehen könnten. Bestehende Verwandtschaft oder Freundschaften werden im Team und auch ggf. in der Gruppe transparent gemacht.

Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein. Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass den Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, dass sie angstfrei erlebbar und keine Grenzen überschritten werden. Individuelle Grenzempfindungen werden ernst genommen und geachtet.

  1. Sprache und Wortwahl

Besonders im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, aber auch generell legen wir Wert auf eine respektvolle verbale und nonverbale Kommunikation. Wir achten die Person, indem wir auf Beleidigungen und Herabsetzungen verzichten. Vorhandene Machtgefälle durch hierarchische Strukturen werden berücksichtigt und gemeinsam reflektiert. Eine Kommunikation auf Augenhöhe wird angestrebt und vorsätzlicher Überforderung vermieden. Wir achten auf eine freundliche Wortwahl, leben diese vor und setzen uns für diese ein.

Grenzverletzungen in Form von verbaler Aggression/verbaler Gewalt unterbinden wir und greifen, wenn nötig moderierend in Streitgespräche ein.

  1. Körperkontakt

In der Arbeit mit Menschen sind körperliche Berührungen nicht auszuschließen. Diese haben altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Sie setzen die freie und erklärte Zustimmung durch die jeweilige Schutzperson voraus, d.h. der Wille der Schutzperson ist ausnahmslos zu respektieren. Stete Achtsamkeit und Zurückhaltung sind geboten. Ablehnung muss ausnahmslos respektiert werden. Auch Betreuungspersonen achten auf ihre eigenen Grenzen und kommunizieren diese angemessen.

  1. Beachtung der Intimsphäre

Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Insbesondere bei Veranstaltungen mit Übernachtungen braucht es transparente Verhaltensregeln, um die individuelle Intimsphäre sowohl der Kinder und Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen als auch der betreuenden haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen zu achten und zu schützen.

Bei Übernachtungen mit Kindern und Jugendlichen wird auf geschlechtergetrennte Unterbringung geachtet. Sollte das aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich sein, wird im Vorfeld der Veranstaltung darauf hingewiesen.

Generell gelten hier die Regeln des guten Anstandes. Im Normalfall wird vor dem Betreten eines Zimmers angeklopft und auf Eintrittserlaubnis gewartet (außer bei Gefahr im Verzug).

Gemeinsame Körperpflege mit Schutzpersonen, insbesondere gemeinsames Duschen, ist nicht erlaubt. Kinder und Jugendliche dürfen bei Sammelduschen auch mit Badebekleidung duschen. Bei einfachen Sanitäranlagen muss eine Regelung getroffen werden, die die Trennung der Geschlechter garantiert.

An unseren Angeboten nehmen normalerweise nur Kinder teil, die schon alt genug sind um allein auf Toilettengang und Körperhygiene zu meistern. Ausnahmen bilden die Frohe Herrgottsstunde und die Kleinkinderkatechese. Sind die Eltern dabei nicht mit anwesend, werden vorab eigene Vereinbarungen zwischen der Verantwortlichen und den Eltern getroffen.

  1. Handhabung von Geschenken

Geschenke sind unter bestimmten Bedingungen zulässig. Grundsätzlich soll das Geschenk ein materialisierter Dank sein, das freiwillig und ohne eine Gegenleistung dafür zu erwarten geschenkt wird. Hier ist auf eine Verhältnismäßigkeit des Geschenkes zu achten.

Wir wenden uns gegen regelmäßige Geschenke an einzelne Schutzbefohlene, die zu einer Abhängigkeit gegenüber dem Schenkenden führen könnte.

  1. Medien und Soziale Netzwerke

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit selbstverständlich. Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein professioneller Umgang damit unablässig.

Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen.

Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen und gewaltverherrlichenden Inhalten sind in allen kirchlichen Kontexten verboten.

Wir halten Kinder und Jugendliche dazu an, in der Kommunikation in sozialen Netzwerken Respekt und Umsicht walten zu lassen und strikt auf verunglimpfende Texte und entwürdigende Fotos zu verzichten.

Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen, zu denen ein Betreuungsverhältnis besteht, ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und deren Geschäftsbedingungen zulässig. Dies gilt insbesondere bei der Veröffentlichung von Foto- oder Tonmaterial oder Texten, die im Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe entstanden sind. Bei Veröffentlichungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild und die Kirchliche Datenschutzordnung (KDO) zu beachten.

Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien wie Mobiltelefon, Kamera und Internetforen durch minderjährige Schutzpersonen auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen. Anvertraute dürfen in unbekleidetem Zustand (Umziehen, Duschen…) nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden.

  1. Einhaltung vereinbarter Regeln

Im Rahmen eines respektvollen Umgangs miteinander fordern wir das Einhalten vereinbarter Regeln ein.

Jegliche Anwendung von körperlicher und verbaler Gewalt lehnen wir ab. Insbesondere im Rahmen von Gruppenveranstaltungen ist bei Disziplinierungsmaßnahmen jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung, Verspottung oder Freiheitsentzug untersagt. Das geltende Recht ist zu beachten.

  1. Verhalten bei Veranstaltungen

Bei Freizeiten mit Übernachtungen wird, wo immer möglich, wird auf geschlechtergetrenntes Schlafen geachtet.

Es ist möglich, dass sich notwendige Rahmenbedingungen in der Praxis schwer umsetzen lassen. In einem solchen Fall ist wie bei anderen Abweichungen ein transparenter Umgang notwendig, indem dies zuvor mit Eltern/Erziehungsberechtigten besprochen und deren Einverständnis eingeholt wird.

Auf allen Veranstaltungen und Reisen werden Schutzbefohlene von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet. Setzt sich die Gruppe aus verschiedenen Geschlechtern zusammen, muss sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln. Ist das nicht möglich, werden die Erziehungsberechtigten vor der Maßnahme darüber informiert.

Bei Übernachtungen, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten, sind den erwachsenen und jugendlichen Begleiterinnen und Begleitern Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltung zu klären und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des jeweiligen Rechtsträgers.

Die Intimsphäre aller Teilnehmer/innen ist stets zu achten.



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